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Für den Fall der Fälle vorsorgen
Seelsorge & Beratung

Für den Fall der Fälle vorsorgen

Ein Informations­abend im Kir­chen­kreis sechs will Klar­heit bringen im Um­gang mit dem un­ge­liebten, aber wich­tigen Thema der Patien­ten­ver­fü­gungen bei Demenz­erkrankten.
25.03.2026,Marius Leutenegger,Kirchenkreis sechs
Geschätzte Lesedauer: 4min
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Verschwommenes Schwarz-Weiss-Foto einer sitzenden Person mit unklaren Gesichtszügen in einem Innenraum.
Unsplash | Leonie Zettl
Das Wichtigste auf einen Blick
Es ist wichtig, früh eine Patientenverfügung zu erstellen und mit Angehörigen zu besprechen. Bei Demenz sollte dies besonders rasch erfolgen, da die geistigen Fähigkeiten abnehmen. Gesundheitliche Vorausplanung beinhaltet, persönliche Werte und Wünsche festzuhalten und regelmässig anzupassen. Es ist entscheidend, das Dokument zugänglich zu machen, auch digital.

Niemand denkt gern über sein Ableben nach. Es ist jedoch ratsam, es zu tun und mit seinen Liebsten darüber zu sprechen – früh­zeitig und nicht erst, wenn es fast schon zu spät dafür ist. Das gilt erst recht bei der Diagnose Demenz, wie der Palliativ­experte Roland Kunz weiss.

Was ist eine Patienten­verfügung, und wozu wird sie gebraucht?

Roland Kunz: Mit einer Patienten­verfügung bestimmt man in einer Zeit, in der man gesund ist und selbst­ständige Ent­scheidungen treffen kann, welche medizi­nischen Mass­nahmen im Fall der Fälle ergriffen werden sollen – oder eben nicht.

Zur Person

Roland Kunz ist Facharzt für Geriatrie und Palliativ­medizin. Er war in leitender Funktion im Pflege­zentrum Oberi in Winter­thur, im Pflege­zentrum Spital Limmattal in Schlieren und später als Chefarzt der Geriatrie­klinik und des Palliativ­zentrums am Spital Affoltern und am Stadt­spital Waid tätig. Er war Mit­glied der Kommission zur Erar­beitung der medizin-ethischen Richt­linien «Umgang mit Sterben und Tod» der Schweizerischen Akademie der Medizi­nischen Wissenschaften (SAMW).

Also ein sehr sinnvolles Dokument!

Wenn es richtig gestal­tet und nicht einfach eine Alibi-Übung zur Beruhi­gung des Gewissens ist, schon. Vor zehn, 15 Jahren dachte man: Haben alle eine Patienten­verfügung, kann man schwierige Situa­tionen weit­gehend ver­meiden. Mittler­weile hat man gemerkt: Eine Dokument­vorlage auszu­drucken sowie drei Kreuze und eine Unter­schrift drauf­zusetzen, wird vielen Situa­tionen nicht gerecht. Auch gängige Formu­lierungen wie «Wenn keine Aus­sicht auf Besserung besteht» sind in der Praxis proble­matisch. Es gibt nur wenige Situa­tionen, in denen man sicher sagen kann, dass keine Aus­sicht auf Besserung besteht.

Wie macht man es besser?

Seit einigen Jahren spricht man von gesund­heit­licher Voraus­planung. Dabei geht es darum, fest­zuhalten, was einem im Leben wichtig ist, welche Werte man hat, wovor man Angst hat, wie man sich Pflege­situa­tionen wünscht und vor­stellt. Das ist ein Prozess, den man früh anstossen und bei Bedarf immer wieder anpassen sollte. Darüber muss man mit der Familie und Ange­hörigen sprechen und alles aus­for­muliert zu Papier bringen.

Aber das Papier darf dann nicht einfach in einer Schub­lade ver­schwinden, oder?

So ist es. Man muss seinen Liebsten sagen, wo das Doku­ment zu finden ist. Es gibt mittler­weile auch Mög­lich­keiten, es digital zu hinter­legen. Im Porte­monnaie trägt man dann eine Karte mit dem ent­sprechenden Link, auf den medizi­nisches Personal im Not­fall zugreifen kann.

Das Thema Patienten­verfügung ist im Normal­fall schon Heraus­forderung genug. Wie ist es bei einer Demenz­diagnose?

Die geistigen Fähig­keiten von Betroffenen nehmen im Ver­lauf der Erkrankung ab. Was schon früh ver­loren geht ist die Fähig­keit, voraus­zudenken und die Folgen eigener Ent­scheidungen abzu­schätzen. Patienten­ver­fügungen müssen daher so schnell wie mög­lich erstellt werden. In der Praxis beschäftigt Betroffene aber im ersten Moment viel eher, wie lang er oder sie wohl noch Auto­fahren oder selbst­ständig wohnen kann. Hier müssen auch die Fach­personen aktiv werden und infor­mieren, sonst wird das Fenster für eine Patienten­verfügung schnell verpasst.

Das haben Sie bei Ihrer Arbeit in der Palliativ­medizin bestimmt häufiger erlebt.

Leider ja. Angehörige kommen dann oft in Situa­tionen, in denen sie den bildlichen Daumen hoch oder runter halten müssen, wenn es um anstehende Behand­lungen geht. Das ist brutal.

All diese Themen werden Sie an der Veran­staltung «Patienten­verfügung und Demenz»  ausführ­lich ansprechen. An wen richtet sich das Angebot?

An alle, die sich mit dem Thema gesund­heit­liche Voraus­planung aus­einander­setzen, an Ange­hörige von Demenz­patien­tinnen und -patienten, an Menschen mit einer Demenz­diagnose – und an Menschen, die im Pflege­bereich arbeiten und heraus­finden wollen, wie sie etwas zu diesem wich­tigen Thema beitragen können.

Drehscheibe Demenz

Demenzbetroffene Menschen und ihre Angehörigen sind Teil des kirchlichen Lebens und werden in allen Angeboten vor Ort wahrgenommen und wertgeschätzt. So möchte die Kirchgemeinde Zürich dem Ziel einer demenzsensiblen Kirche näherkommen. Einzelne Angebote werden in Kooperation mit anderen Institutionen durchgeführt.

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