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Kirchliche Abdankung

Mehrere Menschen in dunkler Kleidung, eine Person hält eine weiße Rose, unscharfer Hintergrund, traurige Stimmung.
Jacob Wackerhausen

Sie haben einen Todesfall in Ihrem Umfeld und müssen Abschied nehmen. Eine Trauerfeier kann Ihnen dabei helfen.

Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin besprechen Sie die Gestaltung. Sie soll Ihnen und der verstorbenen Person entsprechen. Sie gibt Angehörigen, Freundinnen und Freunden Gelegenheit, Abschied zu nehmen und Gott für das Leben eines Menschen zu danken. Gerne tragen wir Pfarrerinnen und Pfarrer dazu bei, dass die Abdankung ein Ort für Rückblick und Abschied, aber auch für Dank, Versöhnung und einen neuen Ausblick wird.

In der Regel findet die Trauerfeier in der Kirche oder in einer Abdankungskapelle statt. Ebenfalls möglich ist eine einfache Beisetzung am Grab oder eine Feier in der Natur.

Fragen und Antworten zur Abdankung

Für die Organisation der Abdankung nehmen Sie bei einem Todesfall bitte zuerst mit dem Bestattungsamt Kontakt auf. Die Website des Bestattungsamts Zürich finden Sie hier: Link Vorgehen im Todesfall | Stadt Zürich Dort erhalten Sie umfassende Auskunft über anstehende Fragen (Grab, Sarg, Urne, Traueranzeige, gewünschte Form der Bestattung und andere Belange).

Das Bestattungsamt legt in Absprache mit Ihnen Ort, Datum sowie Zeitpunkt der Abdankung fest und stellt den Kontakt mit jener Pfarrerin oder jenem Pfarrer her, in deren Amtswoche die Trauerfeier fällt.

Wenn die Trauerfeier von einer bestimmten Pfarrer:in gestaltet werden soll, besprechen Sie zuerst das Vorgehen mit dieser Pfarrerin / Pfarrer und geben Sie Ihren Wunsch dann beim Bestattungsamt an.

Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin treffen Sie sich zu einem persönlichen Trauergespräch. Dort werden auch Ablauf der Trauerfeier und Ihre Wünsche und Vorstellungen besprochen.

Ja. Im Gespräch erzählen Sie der Pfarrerin oder dem Pfarrer von den Wünschen der verstorbenen Person und von Ihren Vorstellungen. Häufig wird ein bestimmtes Musikstück gewünscht oder Angehörige möchten selbst eine aktive Rolle übernehmen – die Pfarrperson geht gerne auf solche Anliegen ein.

Mitglieder der Landeskirche haben ein Anrecht auf eine Trauerfeier. War die verstorbene Person nicht Mitglied der reformierten Kirche, kann dennoch eine Trauerfeier gehalten werden, wenn die Angehörigen das wünschen. Sprechen Sie eine Pfarrperson in Ihrem Kirchenkreis darauf an.

Selbstverständlich.

Die Trauerfeier ist für Sie kostenlos, wenn die verstorbene Person Mitglied der reformierten Kirche war. Andernfalls wird in der Regel ein Solidaritätsbeitrag fällig. Dieser Betrag entspricht dem Aufwand für eine Trauerfeier.

Falls Sie sich einen solchen Beitrag nicht leisten können, sprechen Sie dies bitte an. Auf den Beitrag wird verzichtet, wenn die nächsten Angehörigen Mitglied der reformierten Kirche sind.

Wir begleiten Sie gerne.

Schon bei der Betreuung einer sterbenden Person kann das Gespräch mit der Seelsorgerin, dem Seelsorger Ihnen Kraft und Klarheit geben. Ein Gebet am Sterbebett oder eine Aussegnung sind daheim, im Pflegezentrum oder Spital möglich. Auch in der Zeit des Trauerns nach der Abschiedsfeier und auf dem Weg zu neuer Orientierung sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie das Pfarramt in Ihrem Kirchenkreis.

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